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Acta Medica 2/2017 PDF

Editorial

Als Einstieg finden sich Beiträge zum 600. Geburtstag von Bruder Klaus.

In dieser Nummer der „Acta“ beschäftigen wir uns schwerpunktmässig mit dem stets penetranter werdenden Thema eines selbstbestimmten Todes mit zunehmender Bedeutung des assistierten Suizids.
Ein erster Beitrag stammt von Prof. Bernhard Schumacher der Universität Fribourg: „Mort et dignité: enjeux éthiques et sociaux“. Der gegenwärtige Versuch, den Tod und das Sterben zu beherrschen, sei Bestandteil des weitläufigen Programms der Domestizierung der Natur und des menschlichen Wesens selbst. Dazu gehöre der Weg der « Obstination déraisonnable au droit à déterminer sa propre mort ». Der Tod werde immer mehr reduktionisitisch wahrgenommen, entgegen der wirklichen Würde des Menschen, auf die der Autor unter Berücksichtigung des Autonomiegedankens ausführlich eingeht. Der letzte Abschnitt des Beitrags ist überschrieben mit dem Titel „Die Gemeinschaft misst sich am Wohlergehen des schwächsten ihrer Mitglieder“. Es folgt die von Otto ungo erarbeitete bersetzung ins Deutsche.

Für November 2017 ist im Felix-Platter Spital in Basel eine Fortbildung zum Thema „Urteilsfähigkeit bei Menschen mit Demenz“ geplant. Im Vorfeld dieser Veranstaltung hat ein schriftlich geführtes Interview zwischen HLI Schweiz Human Life International Schweiz, vertreten durch ihren Sekretär Christoph Keel-Altenhofer und Prof. Dr. med. Thomas Leyhe, Leitender Arzt im Bereich Alterspsychiatrie im Felix-Platter Spital stattgefunden. Dieses Interview ist im HLI-Report, dem vierteljährlich erscheinenden Publikationsorgan von HLI- Schweiz, HLI-Report Nr. 98 vom September 2017 einzusehen, siehe auch [www.human life.ch]() Zu diesem Interview haben Pfarrer Dr.theol. Roland Graf und Dr. med. Peter Ryser Düblin einen Kommentar geschrieben, ebenfalls im HLI Report vom September 2017 unter dem Titel "Die Mitwirkung am assistierten Suizid ist moralisch verwerflich“. Wir danken HLI Schweiz für ihr Einverständnis, diesen Kommentar auch für die Acta übernehmen zu dürfen. Als Ausgangspunkt dieses Kommentars verweisen die Autoren auf die kirchlichen Beratungsstellen „Donum vitae“ in Deutschland, wo bekanntlich durch einen Beratungsnachweis eine Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch faktisch gegeben ist. Der hl. Papst Johannes Paul II. hatte dieses Vorgehen, welches von der deutschen Bischofkonferenz weitgehend gebilligt worden war, stichhaltig kritisiert, z.B. in einem Brief vom 11. Januar 1998, mit der Feststellung: „Es ist nicht zu übersehen, dass der gesetzlich geforderte Beratungsschein, der gewiss zuerst die Pflichtberatung sicherstellen will, faktisch eine Schlüsselfunktion für die Durchführung straffreier Abtreibungen erhalten hat.“ Die Autoren des Kommentars verweisen auf die Analogie, die sich in der Beurteilung der Urteilsfähigkeit ergeben kann: „Damit sind Begutachtungen in diesen Fällen auch gemäss SAMW eine zwingende Voraussetzung für die Suizidbeihilfe, wobei sich zumindest im Falle der Be ahung der Urteilsfähigkeit eine klare Mitwirkung am Suizidprozess ergibt.“

Zum Problem Euthanasie in Spitälern und Heimen bringt Dr. med. Otto Jungo ein Abstract aus Àusserungen von Gregor Puppinck, Direktor des europäischen Menschenrechtszentrums.

Es folgen die von der VKAS empfohlene PatientenVerFÜgung und die "Credo“-Karte. Diese kann individuell auf Kreditkartenformat erstellt werden mit entsprechender Vorder- und Rückseite.

Die SAMW erstellt neue Richtlinien für Ethische Aspekte in der Betreuung von Menschen mit Demenz. Wir publizieren die Notizenz ur Vernehmlassung der SMAW von Dr. med. Peter Ryser-Düblin. Der zunehmend schillernde Begriff der Autonomie wird „bereichert“ durch einen neuen Begriff im SAMW Bulletin 02 2017: „Assistierte Autonomie“. Was ist das?

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