Stellungnahme der VKAS zur Vernehmlassung der ÄNDERUNG DER TRANSPLANTATIONSVERORDNUNG vom 31.01.2017

Die Verordnungsrevision beinhaltet unseres Erachtens einige wichtige Neuerungen, wie sie die Vervollständigung der Meldungen von Lebendspenden an das BAG und der Ausweis zusätzlicher Einflussfaktoren für den Transplantationserfolg im Rahmen der Veröffentlichung von Transplanstationsergebnissen darstellen. Andererseits wird im erläuternden Bericht zur Verordnung nicht zwischen vorbereitenden medizinischen Massnahmen vor und nach dem Tod unterschieden. Die Ausführungen können deshalb zu Missverständnissen führen. Die Konsultation der in Revision befindlichen Richtlinien der SAMW bestärken diesen Eindruck. Bei den einzelnen Artikeln ist darauf zurückzukommen.

Vollständiger Text der Stellungnahme