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Suizidbeihilfe

Ein gesellschaftlicher Irrweg mit schwerwiegenden Folgen!


Vernehmlassung des EJPD zur organisierten Suizidbeihilfe: Modifikationen des Art. 115 StGB bzw. Art.119 MStG.

 Die VKAS hat sich in ihrer Eingabe klar für die zweite Vernehmlassungsvariante ausgesprochen, welche die organisierte Suizidbeihilfe unter Strafe stellt.  

Es zeichnet sich ab, dass entgegen der Betonung der Patientenautonomie und der Bedeutung der Kompassion  gesellschaftlich und familiär ein immer grösserer Druck auf terminal erkrankte Patienten entsteht, ihre aufwendige Pflege ihrem Umfeld nicht zuzumuten und aus dem Leben zu scheiden, sobald die Beihilfe zum Suizid  zu einer via ordinaria und einem etablierten, gesellschaftlichen Standard wird.

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